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Ihr Aufenthalt

Auswahlrecht für Patienten

Ihr gutes Recht!

In welcher Klinik oder Reha-Einrichtung Sie Ihre Erkrankung behandeln lassen möchten, können Sie selbst mitbestimmen. Dazu haben Sie nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht.

Kriterien für die Wahl Ihrer Reha-Einrichtung können z. B. Lage und Ausstattung einer Einrichtung oder auch Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeiter sein. Jedenfalls sollten Sie sich von der Qualität der Einrichtung, in der Sie sich behandeln lassen wollen, überzeugen. Bei einer Klinik oder Reha-Einrichtung, die von unabhängiger Stelle zertifiziert ist und somit nachweislich ein Therapieangebot bereitstellt, das hohen, regelmäßig geprüften Qualitätsstandards entspricht, sind Sie auf der sicheren Seite.

Die BDH-Klinik Hessisch Oldendorf war 2006 die vierte Rehabilitationsklinik bundesweit, die das KTQ-Zertifikat für ihr Qualitätsmanagement erhalten hat.

2009 erfüllte die Klinik die Kriterien für eine erfolgreiche Rezertifizierung durch KTQ.

Bei der KTQ handelt es sich um eine von den Spitzenverbänden der Krankenkassen ins Leben gerufene Gesellschaft, die dem Qualitätsmanagement in deutschen Krankenhäusern verpflichtet ist. Das KTQ-Zertifikat ist in Deutschland das begehrteste Qualitätssiegel für Krankenhäuser.

Üben Sie das Ihnen nach dem Sozialgesetzbuch IX zustehende Wunsch- und Wahlrecht aktiv aus, und fügen Sie Ihrem Antrag auf Rehabilitation den Vorschlag hinzu, in welcher Reha-Einrichtung Sie behandelt werden wollen.

Die Ablehnung Ihres Wunsches muss der Rehabilitationsträger in einem Bescheid begründen. Gegebenenfalls können gegen einen solchen Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden.

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