In welcher Klinik oder Reha-Einrichtung Sie Ihre Erkrankung behandeln lassen möchten, können Sie selbst mitbestimmen. Dazu haben Sie nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht.
Kriterien für die Wahl Ihrer Reha-Einrichtung können z. B. Lage und Ausstattung einer Einrichtung oder auch Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeitenden sein. Ergänzend können Sie sich auch über den "Wegweiser zu einer qualitätsgesicherten Reha-Einrichtung" der deutschen Rentenversicherung informieren.
Auch die Zertifizierung von unabhängiger Stelle gewährleistet die hohen und regelmäßig überprüften Qualitätsstandards und Therapieangebote einer Klinik oder Reha-Einrichtung und sollte in Ihrer Entscheidungsfindung Berücksichtigung finden.
Die BDH-Klinik Hessisch Oldendorf war 2006 die vierte Rehabilitationsklinik bundesweit, die das KTQ-Zertifikat für ihr Qualitätsmanagement erhalten hat.
Seit 2009 erfüllt die Klinik durchgehend die Kriterien für die erfolgreichen Rezertifizierungen durch KTQ.
Bei der KTQ handelt es sich um eine von den Spitzenverbänden der Krankenkassen ins Leben gerufene Gesellschaft, die dem Qualitätsmanagement in deutschen Krankenhäusern verpflichtet ist. Das KTQ-Zertifikat ist in Deutschland das begehrteste Qualitätssiegel für Krankenhäuser.
Üben Sie das Ihnen nach dem Sozialgesetzbuch IX zustehende Wunsch- und Wahlrecht aktiv aus, und fügen Sie Ihrem Antrag auf Rehabilitation den Vorschlag hinzu, in welcher Reha-Einrichtung Sie behandelt werden wollen.
Die Ablehnung Ihres Wunsches muss der Rehabilitationsträger in einem Bescheid begründen. Gegebenenfalls können gegen einen solchen Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden.