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BDH-Klinik Hessisch Oldendorf für …

Zuweiser

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Telefon 05152 / 781-201
Telefax 05152 / 781-275

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Wichtige Informationen

Ab dem 1. Januar 2005 handelt es sich bei der Behandlungsphase C in Niedersachsen nicht mehr um eine Krankenhaus-, sondern um eine Rehabilitationsbehandlung. Das heißt, vor jeder Verlegung in unsere Klinik muss für diese Patienten/Rehabilitanden ein Antrag auf Rehabilitationsbehandlung bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Es ist in diesen Fällen erst die Genehmigung durch die Krankenkasse abzuwarten, die innerhalb von 5 Werktagen erfolgt. Ein Antrag auf Rehabilitation ist daher möglichst frühzeitig zu stellen, um Wartezeiten für die Patienten/Rehabilitanden und Sie als Zuweiser zu vermeiden! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es sich hier nicht um eine von unserer Klinik aufgestellte bürokratische Hürde, sondern um geltendes Recht handelt. Die Krankenkassen bestehen auf einem Rehabilitationsantrag bei Phase C-Patienten, bevor diese zu uns verlegt werden können! Für die schwerst betroffenen Patienten/Rehabilitanden der Behandlungsphase B (Frühreha-Barthel-Index <30) ändert sich an der bisherigen Verlegungspraxis (Krankenhaus-Direktverlegung) nichts. In diesen Fällen bitten wir wie gewohnt um eine Direktverlegung nach vorheriger Anmeldung! Sollten Sie zu diesem Prozedere Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich jederzeit gerne telefonisch kontaktieren!

Zuweiserbefragung

Sind Sie mit uns zufrieden? Haben Sie Kritik und Anregungen? Dann geben Sie uns bitte eine Rückmeldung, indem Sie an unserer kontinuierlichen Zuweiserbefragung teilnehmen!
Sie können die PDF-Datei herunterladen, ausfüllen und anschließend an uns abschicken.

Übersicht

Behandlungsphase

Patientenmerkmale

Kostenträger

Prozedere und Formular

A

Akutbehandlung
(z. B. Stroke Unit) im Akuthaus

Private u. gesetzliche Krankenkasse, BG

kein Antrag

B

Schwer betroffener Frühreha-Patient, direkt nach Behandlung im Akuthaus, gilt in der Reha als Krankenhausbehandlung, Patient ist überwachungspflichtig (z. B. komatös)

Private u. gesetzliche
Krankenkasse, BG

kein Antrag
Krankenhausdirektverlegung*

C

Neurologische Frührehabilitation, kein Krankenhauspatient mehr, Rehabilitand beansprucht aber noch deutlich erhöhten med. u. Pflegeaufwand

Gesetzl. Krankenkasse, BG (evtl. Renten-versicherung bei pos. Erwerbsprognose)

Antrag an Krankenk. mind. 3 – 5 Werktage vor Verlegung

D =
AHB

Anschlussheilbehandlung, weitestgehend selbständiger Reha-bilitand, kann Therapien selbständig aufsuchen

Gesetzl. Krankenkasse (Rentner),
Rentenversicherung (Erwerbstätige)

AHB-Antrag

E =
Phase II

Med.-berufliche Rehabilitation
(Belastungserprobung, Förder-lehrgang)

Rentenversicherung,
BA für Arbeit

Antrag

* Hinweis: Für Verlegungen zur Frührehabilitation der Phase B muss kein Antrag beim Kostenträger gestellt werden, weil es sich um eine Krankenhausdirektverlegung handelt (Ausnahme: private Krankenversicherung/Antragspflicht).
Nur für die weiterführenden Rehabilitationsphasen C – E sind rechtzeitig vor Verlegung Anträge zu stellen!
Für eine geplante C-Rehabilitation sollten Sie mind. mit 3 – 5 Werktagen Bearbeitungszeit der Krankenkasse rechnen!

Wissenswertes