Wir sind bemüht, unsere Webpräsenz im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain:
https://www.bdh-klinik-hessisch-oldendorf.de
Die Erklärung gilt nicht für eingebundene Inhalte anderer Webseiten, die Bsp. via iFrame oder eine Schnittstelle eingebunden sind.
Diese Webpräsenz ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 fast vollständig vereinbar.
Leider bietet unser Videoplayer keine Möglichkeit, die angebotene Untertitel-Datei anzuzeigen und / oder auszublenden. Wir bemühen uns um die schnelle Behebung der Barriere und bedanken uns für Ihre Geduld.
Leider sind die Bedienelemente zur Aktivierung der Untertitel und Audiodeskription nicht auf der gleichen Interaktionsebene positioniert wie die Bedienelemente zur Wiedergabekontrolle. Wir bemühen uns um die schnelle Behebung der Barriere und bedanken uns für Ihre Geduld.
Leider gibt es keine gleichwertige Medienalternative für unsere Audiodateien und stummen Videos. Wir bemühen uns um die schnelle Behebung der Barriere und bedanken uns für Ihre Geduld.
Leider sind unsere aufgezeichneten Videos ohne Untertitel, eine Textalternative ist ebenfalls nicht vorhanden. Wir bemühen uns um die schnelle Behebung der Barriere und bedanken uns für Ihre Geduld.
Leider verfügen unsere Videos nicht über die notwendigen Transkriptionen in Form von Text oder Ton. Wir arbeiten an der technischen Umsetzung der Funktion und der Erstellung der Textalternativen für Videos.
Leider ist eine synchrone Schaltung von Audiodeskriptionen bei Videos aktuell technisch nicht möglich. Wir arbeiten an der technischen Umsetzung der Funktion und der Erstellung der Audiodeskriptionen und Textalternativen für Videos.
Leider gibt es auf unserer Webseite bewegte Inhalte, die nicht nach 5 Sekunden von selbst stoppen / nicht abschaltbar sind. Wir bemühen uns um die schnelle Behebung der Barriere und bedanken uns für Ihre Geduld.
Es gibt keine Seite in Leichter Sprache oder Gebärdensprache. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie bestimmte Informationen in Leichter Sprache benötigen.
Nicht alle Dokumente sind barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Ob ein Dokument bereits barrierefrei ist, erkennen Sie daran, dass der Download mit der Information "barrierefrei" versehen ist.
Sollten Sie nicht barrierefreie Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Feedbackformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Diese Erklärung wurde am 20.03.2023 erstellt.
Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 2.6.2025 überprüft.
Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse vrwltngbdh-klnk-hsssch-ldndrfd gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.
Die mit *Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können.
Hinweis: Über das Feedbackformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.