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HinSchG

Hinweisgebermeldeportal

Herzlich willkommen beim Hinweisgebermeldeportal der BDH-Klinik Hessisch Oldendorf gGmbH

Die BDH-Klinik Hessisch Oldendorf hat ein Hinweisgebermeldeportal ins Leben gerufen , welches für sicherheitsrelevante Hinweise dient und auf der gesetzlichen Grundlage gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beruht. Dieses Meldeportal unterstützt die Klinik bei der Sicherstellung und Organisation der Patientenversorgung sowie bei dem korrekten Handeln in ethischen Fragen.

Sowohl Mitarbeiter als auch Patienten oder Angehörige haben die Möglichkeit, über unser Hinweisgebermeldeportal eine vertrauliche oder eine anonymisierte Meldung abzugeben. Auf diese Weise kann uns mitgeteilt werden, wenn unethisches Verhalten oder Betrug festgestellt wird, ohne dass der Hinweisgeber negative Konsequenzen befürchten muss.

Sollten derartige Informationen oder Aktivitäten die wirtschaftliche Lage, die Werte und/oder die Ethik der BDH-Klinik beeinflusst haben oder beeinflussen können, wird dem Hinweisgeber die volle Unterstützung und der Schutz der Klinik angeboten. Folgende Aufzählungen stellen beispielhafte Meldegründe dar (nicht erschöpfende Liste):

  1. unehrliche, korrupte oder illegale Aktivitäten von Mitarbeitenden
  2. Betrug, Geldwäsche oder Veruntreuung
  3. Beteiligung an geheimen Absprachen
  4. das Anbieten oder Annehmen von Bestechungsgeldern oder die Teilnahme an einer solchen Vereinbarung
  5. Verwendung von Geldern oder Ressourcen zum persönlichen Vorteil oder zur Beteiligung an unehrlichen, korrupten oder illegalen Aktivitäten
  6. alle Verhaltensweisen oder Geschäfte, die einem Unternehmen innerhalb des BDH-Klinikverbundes finanziellen oder Reputationsschaden zufügen
  7. jede Anweisung, schwerwiegendes Fehlverhalten zu vertuschen
  8. alle Verhaltensweisen oder Geschäfte, die gegen das Leitbild der Klinik verstoßen
  9. alle Verhaltensweisen oder Handlungen, die gegen die Antikorruptions- und Geschäftsethikrichtlinie verstoßen

Mit diesem System können Ärzte, Pfleger und andere Mitarbeitende aber auch Angehörige sowie Patienten/Rehabilitanden uns mögliche Sicherheitsprobleme oder andere Gefahren bei der Versorgung der Patienten/Rehabilitanden melden. So sind wir in der Lage, rechtzeitig Missstände aufzudecken und dementsprechend zu beheben. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Patienten/Rehabilitanden die bestmögliche Versorgung bekommen. 

Die BDH-Klinik Hessisch Oldendorf hat sich zur Aufgabe gemacht, ihre Patienten/Rehabilitanden und Mitarbeitende zu schützen. 

Es ist uns ebenfalls wichtig, dass alle Abteilungen und Ebenen offen miteinander kommunizieren, uns ihre Sorgen und/oder Ideen äußern. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die bestmögliche Versorgung der Patienten/Rehabilitanden gewährleisten und die Arbeitsabläufe stets verbessern.

Wenn uns Hinweise rechtzeitig angezeigt werden, können wir sofort handeln und somit unsere Patienten/Rehabilitanden und die Mitarbeitenden vor schädlichen Folgen wie Skandale oder öffentlichem Druck schützen, die auch Einfluss auf das Privatleben nehmen können.

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit bezeichnen wir Personengruppen in einer neutralen Form (Mitarbeiter, Kollegen), wobei wir immer sowohl weibliche, männliche als auch diverse Personen meinen.