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Reha-Leistungen

Berufsförderndes Angebot

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

In der BDH-Klinik Hessisch Oldendorf werden neurochirurgische und neurologische Patienten/Rehabilitanden von der Intensivphase über die medizinische Rehabilitation bis hin zur Einleitung und Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufsfördernden Leistungen) behandelt und gefördert.

Mit dem Teilnehmer werden maßgeschneiderte Reha-Angebote erarbeitet, erprobt und verwirklicht, die ihm die Teilhabe an Schule, Ausbildung, Beruf und gesellschaftlichem Leben ermöglichen.

Im Rahmen unserer Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird die Lücke geschlossen zwischen der medizinischen Behandlung/Rehabilitation (Phasen A–D) und der beruflichen Rehabilitation (Phase E). Die Weiterführung/Aufnahme erfolgt, wenn die Schwere und Komplexität der Beeinträchtigung und das Ausmaß des Handicaps eine individuelle Förderung in besonders differenzierten und spezialisierten Strukturen verlangen. Auch während der beruflichen Phase sind alle notwendigen medizinischen Leistungen gewährleistet. Wir erarbeiten die individuelle Lösung für jeden Fall.

Im Detail

Aufgenommen werden Jugendliche und Erwachsene, deren komplexe medizinisch-berufliche Probleme gelöst werden müssen, die kompetente Diagnose- und Förderkonzepte im Zusammenhang mit ihrer Berufswahl benötigen und/oder denen eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung und Alternativen zur vorzeitigen Berentung angeboten werden müssen. Die BDH-Klinik ist als Einrichtung der „medizinisch-beruflichen Rehabilitation“ durch das BMGS und die Regionaldirektion der Arbeitsagentur (Niedersachsen/Bremen) anerkannt und führt folgende Maßnahmen für nahezu alle zuständigen Kostenträger durch:

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (Förderlehrgang)
  • Medizinisch-berufliches Training (Anpassungsmaßnahme)
  • Abklärung der beruflichen Eignung (Berufsfindung, Arbeitserprobung)

Die Maßnahmen haben individuelle Beginntermine, so dass kurzfristige Aufnahmen möglich sind. Für weitere Informationen oder zur direkten Anmeldung bitten wir um Kontaktaufnahme mit Herrn Allmann.

Die phasenübergreifende Konzeption ermöglicht eine rechtzeitige Vorbereitung und Durchführung erster Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für bereits in der BDH-Klinik befindliche Patienten/Rehabilitanden ebenso wie für externe Betroffene. Im beruflichen Bereich der Klinik werden folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angeboten:

1) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (Förderlehrgang)

(für Jugendliche nach dem Fachkonzept der Arbeitsagentur vom 12. Januar 2004)

Für junge Behinderte, die wegen der Dauer ihrer medizinischen Rehabilitation nicht unmittelbar eine Berufsausbildung aufnehmen können, oder für junge Behinderte, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung zumindest derzeit für eine Berufsausbildung nicht in Betracht kommen. Es werden berufsfeldbezogene fachtheoretische Kenntnisse und fachpraktische Fertigkeiten vermittelt.

Angebotsstruktur:

Das neue Konzept beinhaltet verschiedene, auf den Einzelfall abgestimmte Qualifizierungsebenen. Dazu zählen die

  • Eignungsanalyse
  • Grundstufe (Kernelement „Berufsorientierung/Berufswahl“)
  • Förderstufe (Kernelement „berufliche Grundfertigkeiten“)
  • Übergangsqualifizierung (Kernelement „berufs- und betriebsorientierte Qualifizierung“).

Vor der Teilnahme an einer Berufsausbildungsvorbereitung in der Grundstufe ist eine Eignungsanalyse mit dem Ziel einer realistischen Einschätzung von Berufswunsch und persönlichen Stärken vorzusehen. Die Grundstufe ist beendet, sobald der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Berufswahlentscheidung getroffen hat und über die erforderlichen persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit verfügt. Sollte die Ausbildungs- oder Beschäftigungsfähigkeit nach der Grundstufe noch nicht erreicht sein, ist eine weitere vorberufliche Qualifizierung in der Förderstufe vorgesehen. Wenn ein solcher Übergang in betriebliche Ausbildung oder Arbeit nicht gelingt und die Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen des Jugendlichen durch die weitere Förderung seiner beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen, kann der Jugendliche in eine Übergangsqualifizierung einmünden. Im Sinne einer starken Individualisierung und Binnendifferenzierung und eines ganzheitlichen Ansatzes ist eine Schwerpunktbildung auf bestimmte Förder- und Qualifizierungssequenzen innerhalb einer Qualifizierungsebene möglich. Entscheidend hierfür ist der individuelle Förderbedarf.

2) Medizinisch-berufliches Training (Anpassungsmaßnahme)

Für Erwachsene, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine angemessene Berufserfahrung verfügen,

a) jedoch besondere Hilfen benötigen, um berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten festzustellen, zu erhalten, zu erweitern oder wieder zu erlangen, weil sie wegen der spezifischen Behinderung den Belastungen einer Umschulung noch nicht gewachsen sind oder

b) eine Anpassung der Kenntnisse und Fähigkeiten an die beruflichen Anforderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch nicht erfolgt ist, andererseits durch die Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte eine Unterforderung eintreten würde.

3) Abklärung der beruflichen Eignung (Arbeitserprobung, Berufsfindung)

Arbeitserprobung zur praktischen Abklärung von Fähigkeiten und Eignung des Behinderten sowie der für ihn erforderlichen Arbeitsbedingungen bei feststehenden Berufszielen. Berufsfindung zur Erprobung mehrerer verschiedener Berufsfelder. Es werden Berufsvorschläge erarbeitet, die für den Behinderten geeignet sind. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen ist neben der weiteren Stabilisierung des Leistungsvermögens die Heranführung an die berufliche Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklung beruflicher Perspektiven. Förderlehrgang, medizinisch-berufliches Training und Eignungsabklärung werden schwerpunktmäßig in folgenden Berufsfeldern durchgeführt:

  • Hauswirtschaft/Ernährungsbereich
  • Holztechnik
  • Metalltechnik
  • Technisches Zeichnen
  • Kaufmännische Berufe/Bürobereich
  • Bautechnik

Es sind Arbeitstherapeuten und Ausbilder verschiedener Fachrichtungen, Techniker und Meister in den Bereichen Holztechnik, Metalltechnik und technisches Zeichnen und entsprechende Fachkräfte mit Ausbilderqualifikation im kaufmännischen und Verwaltungsbereich sowie im Berufsfeld Hauswirtschaft und Ernährung tätig. Die Förderung erfolgt individuell in kleinen Gruppen und ist auf die besonderen Schwierigkeiten der Teilnehmer abgestimmt. Durch das breite therapeutische und berufsfördernde Spektrum kann auch durch den Einsatz von spezieller Computer-Software und Hardware wie CNC-Simulationsprogramme, CAD und computergestützte Ausbildungshilfen auf die besonderen Belange der Teilnehmer eingegangen werden. Mit der maßgeschneiderten Anpassung von Spezialtastaturen und Sensoren können oft motorische Bewegungseinschränkungen kompensiert werden.

Schema berufsförderndes Angebot
Schema berufsförderndes Angebot
Die Einschränkungen der Teilnehmer im Lernprozess können sehr vielfältig sein (z. B. hinsichtlich Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Umstellfähigkeit, Informationsverarbeitung, Arbeitstempo und Belastbarkeit). Neben theoretischen und praktischen Inhalten (die gültigen Lehr- und Ausbildungspläne sind Grundlage) werden maßnahmebegleitend auch spezielle lernunterstützende Programme wie Gedächtnis- und Konzentrationstraining (ggf. Erlernen von Kompensationsstrategien) durchgeführt, des Weiteren die noch notwendigen Therapien (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie usw.). Die Planungen und Durchführungen oben genannter Maßnahmen müssen sich nach den besonderen individuellen Problemstellungen richten und können nicht in einem abgeschlossenen Kurssystem erfolgen. Die Teilnehmer werden im Rahmen einer individuellen Förderung einzeln einbestellt. Die Vorgehensweise ist an den Möglichkeiten des Einzelnen orientiert und richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung.
Die inhaltliche Gestaltung des Maßnahme- bzw. Förderplans und die Durchführung erfolgen in interdisziplinärer Zusammenarbeit der medizinischen, berufsfördernden, pädagogischen und psychologischen Fachbereiche sowie Sozialdienst und Rehabilitationsberatung des zuständigen Trägers und des Teilnehmers. Der Maßnahmeplan enthält den zeitlichen Ablauf der Maßnahme und die auf die individuelle Problematik des Teilnehmers abgestimmte inhaltliche Festlegung der praktischen Erprobungsbereiche, gegebenenfalls mit dem Einsatz behinderungsgerechter technischer Hilfen und des zu vermittelnden theoretischen Wissens.
Ein großer Anteil der gegenwärtig Betreuten steht noch in Schul- oder Berufsausbildung oder übte zum Zeitpunkt der Erkrankung eine berufliche Tätigkeit aus. Ziel ist es, bei Beendigung der Maßnahme zu Vorschlägen der beruflichen Möglichkeiten zu kommen, die für den Teilnehmer geeignet sind und von ihm akzeptiert werden. Hierzu gehört eine differenzierte Empfehlung zum weiteren Rehabilitationsverfahren mit Erarbeitung des individuellen Neigungs- und Eignungsschwerpunkts. In der Regel wird die Nahtlosigkeit weiterführender Maßnahmen angestrebt, so dass in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten eine konkrete Terminplanung für den Nachfolgeschritt und eine nahtlose Überleitung durchgeführt werden kann. Selbstverständlich werden nach Erlangung ausreichender Leistungsfähigkeit auch direkte Überleitungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (z. B. durch Betriebspraktika) vorgenommen.

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