Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist gemäß §6 MPBetreibV in allen Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten der Ansprechpartner für Hersteller und Behörden zu ernennen.
Aufgaben und Zuständigkeiten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit:
Anwender und Betreiber haben die gesetzliche Pflicht zur Meldung von Vorkommnissen in Zusammenhang mit Medizinprodukten sowie zur Sicherstellung von Rückrufmaßnahmen der Hersteller. Dabei unterstützt sie der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit und koordiniert diese Meldungen und Rückrufmaßnahmen.
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist für die Durchführung folgender Aufgaben zuständig:
BDH-Klinik Hessisch Oldendorf • Greitstraße 18–28 • 31840 Hessisch Oldendorf • Telefon 0 51 52 / 7 81 - 0
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