Die BDH-Klinik Hessisch Oldendorf bietet neurologische Rehabilitation nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma und neurochirurgischen Eingriffen – mit interdisziplinärem Team, individuellen Therapieplänen und dem Ziel größtmöglicher Selbstständigkeit.
Die BDH-Klinik Hessisch Oldendorf zählt zu den größten und renommiertesten neurologischen Fachkliniken Deutschlands. Mit 140 Planbetten im Krankenhausteil (Phasen A und B) sowie über 100 Rehabilitationsbetten für die Phasen C bis E bieten wir eine lückenlose, phasenübergreifende Versorgung – von der Intensivmedizin über die Frührehabilitation bis zur beruflichen Wiedereingliederung, alles unter einem Dach.
Dass wir dabei höchste Qualitätsstandards einhalten, bestätigt ein unabhängiges Urteil: Im September 2024 erhielt die BDH-Klinik Hessisch Oldendorf zum siebten Mal in Folge das renommierte KTQ-Zertifikat – mit herausragenden 91,5 von 100 möglichen Punkten und damit dem ersten Platz unter allen KTQ-zertifizierten Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland.
Unsere Stroke Unit ist zusätzlich nach den Qualitätsstandards der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft zertifiziert.
Medizinische Exzellenz und wissenschaftlicher Fortschritt gehören für uns untrennbar zusammen: Das an unserer Klinik ansässige Institut für neurorehabilitative Forschung (InFo) ist assoziiertes Institut der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). So fließen aktuelle Forschungsergebnisse direkt in die tägliche Behandlung unserer Patientinnen und Patienten ein. Rund 600 engagierte Mitarbeitende sorgen jeden Tag dafür, dass aus diesem Wissen gelebte Zuwendung wird.



Ein individuell abgestimmter Therapieplan verbindet medizinisches Fachwissen mit menschlicher Zuwendung. Je nach Befund und Ziel kommen folgende Therapiebereiche zum Einsatz:




| Behandlungsphase | Patientenmerkmale | Kostenträger | Prozedere und Formular |
|---|---|---|---|
| A | Akutbehandlung | Private u. gesetzliche Krankenkasse, BG | kein Antrag |
| B | Schwer betroffener Frühreha-Patient, direkt nach Behandlung im Akuthaus, gilt in der Reha als Krankenhausbehandlung, Patient ist überwachungspflichtig (z. B. komatös) | Private u. gesetzliche Krankenkasse, BG | kein Antrag |
| C | Neurologische Frührehabilitation, kein Krankenhauspatient mehr, Rehabilitand beansprucht aber noch deutlich erhöhten med. u. Pflegeaufwand | Gesetzl. Krankenkasse, BG (evtl. Renten-versicherung bei pos. Erwerbsprognose) | Antrag an Krankenk. mind. 3 – 5 Werktage vor Verlegung |
| D = | Anschlussheilbehandlung, weitestgehend selbständiger Reha-bilitand, kann Therapien selbständig aufsuchen | Gesetzl. Krankenkasse (Rentner), Rentenversicherung (Erwerbstätige) | AHB-Antrag |
| E = | Med.-berufliche Rehabilitation | Rentenversicherung, BA für Arbeit | Antrag |
* Hinweis: Für Verlegungen zur Frührehabilitation der Phase B muss kein Antrag beim Kostenträger gestellt werden, weil es sich um eine Krankenhausdirektverlegung handelt (Ausnahme: private Krankenversicherung/Antragspflicht).
Nur für die weiterführenden Rehabilitationsphasen C – E sind rechtzeitig vor Verlegung Anträge zu stellen!
Für eine geplante C-Rehabilitation sollten Sie mind. mit 3 – 5 Werktagen Bearbeitungszeit der Krankenkasse rechnen!





