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BDH-Klinik Hessisch Oldendorf für …

Zuweiser

Service-Center

24 Stunden besetzt – 7 Tage die Woche

Telefon 05152 / 781-201
Telefax 05152 / 781-275

Telefonat mit der Krankenkasse

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Wichtige Informationen

Ab dem 1. Januar 2005 handelt es sich bei der Behandlungsphase C in Niedersachsen nicht mehr um eine Krankenhaus-, sondern um eine Rehabilitationsbehandlung. Das heißt, vor jeder Verlegung in unsere Klinik muss für diese Patienten/Rehabilitanden ein Antrag auf Rehabilitationsbehandlung bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Es ist in diesen Fällen erst die Genehmigung durch die Krankenkasse abzuwarten, die innerhalb von 5 Werktagen erfolgt. Ein Antrag auf Rehabilitation ist daher möglichst frühzeitig zu stellen, um Wartezeiten für die Patienten/Rehabilitanden und Sie als Zuweiser zu vermeiden! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es sich hier nicht um eine von unserer Klinik aufgestellte bürokratische Hürde, sondern um geltendes Recht handelt. Die Krankenkassen bestehen auf einem Rehabilitationsantrag bei Phase C-Patienten, bevor diese zu uns verlegt werden können! Für die schwerst betroffenen Patienten/Rehabilitanden der Behandlungsphase B (Frühreha-Barthel-Index <30) ändert sich an der bisherigen Verlegungspraxis (Krankenhaus-Direktverlegung) nichts. In diesen Fällen bitten wir wie gewohnt um eine Direktverlegung nach vorheriger Anmeldung! Sollten Sie zu diesem Prozedere Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich jederzeit gerne telefonisch kontaktieren!

Zuweiserbefragung

Sind Sie mit uns zufrieden? Haben Sie Kritik und Anregungen? Dann geben Sie uns bitte eine Rückmeldung, indem Sie an unserer kontinuierlichen Zuweiserbefragung teilnehmen!
Sie können die PDF-Datei herunterladen, ausfüllen und anschließend an uns abschicken.

Übersicht

Behandlungsphase

Patientenmerkmale

Kostenträger

Prozedere und Formular

A

Akutbehandlung

Krankenversicherung, Sozialhilfeträger

Akutaufnahme

B

Schwer betroffener Krankenhaus-Patient, der überwachungspflichtig ist (z. B. komatös), direkt nach Behandlung im Akutkrankenhaus, Frühreha-Barthel-Index <30

Kranken- und Unfallversicherung, Sozialhilfeträger

Als Krankenhaus-Direktverlegung nach Hessisch Oldendorf sofort möglich! (Anmeldeformular Phase B)

C

Neurologische Frührehabilitation, Patient/Rehabilitand beansprucht noch einen deutlich erhöhten Pflegeaufwand

Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, Sozialhilfeträger

Genehmigung erforderlich! (Anmeldeformular Phase C)

D
( z. B. AHB )

Heilbehandlung, weitestgehend selbstständiger Rehabilitand, kann Therapien selbstständig aufsuchen

Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, Sozialhilfeträger

Genehmigung erforderlich! (z. B. AHB-Antrag)

E
Medizinisch-berufliche Rehabilitation (Phase II)

Maßnahmen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (z. B. Belastungserprobung, medizinisch-berufliches Training, Förderlehrgang)

Renten- und Unfallversicherung, Agentur für Arbeit., Sozialhilfeträger

Genehmigung erforderlich! (Antrag auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)

Wissenswertes